Allgemeine Informationen
Leitung des wissenschaftlichen Programms
Univ. Prof. Dr. med. Siegfried G. Priglinger, FEBO
Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität
Mathildenstraße 8, 80336 München
Tel.: 089 / 44 00-5 38 00
E-Mail: augenklinik@med.uni-muenchen.de
Tagungsort
Vereinshaus Scholastika
Ledererstraße 5
80331 München
Website
Die 57. Weihnachtssitzung der Münchner Ophthalmologischen Gesellschaft (MOG) findet ausschließlich in Präsenz statt.
Tagungsdauer
Samstag, 7. Dezember 2023, 14:00 Uhr - 19:15 Uhr
Industrieausstellung
Samstag, 7. Dezember 2023, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Organisation
Congress Center LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Tel.: 089 2180-72255
E-Mail: congresscenter@lmu.de
Website: www.lmu.de/congresscenter
Tagungsgebühren
Ticketkategorie | MOG |
Facharzt | Fachärztin | € 65,- |
Arzt | Ärztin in Weiterbildung* | € 35,- |
Arzt | Ärztin ohne Anstellung*, Studierende*, Rentner | € 30,- |
* Der Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme ermäßigter Tagungsgebühren muss bei der Anmeldung durch den Upload einer entsprechenden Bescheinigung erbracht werden.
Zahlungsmittel
MasterCard, VISA, PayPal und Lastschrift. Anmeldebestätigungen mit Angabe des Rechnungsbetrags werden mit der Registrierung versandt.
Stornierungen
Stornierungen müssen bis spätestens 1. Dezember 2024 schriftlich (E-Mail: congresscenter@lmu.de) erfolgen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ fällig.
Bei Rücktritt nach dem 1. Dezember 2024 oder Nichtanwesenheit wird die volle Teilnahmegebühr fällig, eine Erstattung ist nicht möglich.
Hinweis zum Datenschtz
Das Congress Center der LMU München verarbeitet Ihre Daten nur zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung dieses und zukünftiger ophthalmologischer Kongresse. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an congresscenter@lmu.de.
CME-Zertifizierung
Die Teilnehmer der Jahrestagung erhalten eine Fortbildungszertifizierung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die verbindliche Zuteilung durch die zuständige Ärztekammer wird beantragt.