Congress Center
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Allgemeine Informationen

Leitung des wissenschaftlichen Programms

Univ. Prof. Dr. med. Siegfried G. Priglinger, FEBO
Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität
Mathildenstraße 8, 80336 München
Tel.: 089 / 44 00-5 38 00
E-Mail: augenklinik@med.uni-muenchen.de

Tagungsort

Vereinshaus Scholastika
Ledererstraße 5
80331 München
Website

Die 57. Weihnachtssitzung der Münchner Ophthalmologischen Gesellschaft (MOG) findet ausschließlich in Präsenz statt.

Tagungsdauer

Samstag, 7. Dezember 2023, 14:00 Uhr - 19:15 Uhr

Industrieausstellung

Samstag, 7. Dezember 2023, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Organisation

Congress Center LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Tel.: 089 2180-72255
E-Mail: congresscenter@lmu.de
Website: www.lmu.de/congresscenter

Tagungsgebühren

Ticketkategorie MOG
Facharzt | Fachärztin € 65,-
Arzt | Ärztin in Weiterbildung* € 35,-
Arzt | Ärztin ohne Anstellung*, Studierende*, Rentner € 30,-

* Der Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme ermäßigter Tagungsgebühren muss bei der Anmeldung durch den Upload einer entsprechenden Bescheinigung erbracht werden.

Zahlungsmittel

MasterCard, VISA, PayPal und Lastschrift. Anmeldebestätigungen mit Angabe des Rechnungsbetrags werden mit der Registrierung versandt.

Stornierungen

Stornierungen müssen bis spätestens 1. Dezember 2024 schriftlich (E-Mail: congresscenter@lmu.de) erfolgen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ fällig.

Bei Rücktritt nach dem 1. Dezember 2024 oder Nichtanwesenheit wird die volle Teilnahmegebühr fällig, eine Erstattung ist nicht möglich.

Hinweis zum Datenschtz

Das Congress Center der LMU München verarbeitet Ihre Daten nur zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung dieses und zukünftiger ophthalmologischer Kongresse. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an congresscenter@lmu.de.

CME-Zertifizierung

Die Teilnehmer der Jahrestagung erhalten eine Fortbildungszertifizierung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die verbindliche Zuteilung durch die zuständige Ärztekammer wird beantragt.